Notaramt

Als Notare erfüllen wir die Aufgabe der unabhängigen, neutralen und unparteilichen Beratung, Aufklärung und Betreuung der Urkundsparteien bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und Tatsachenfeststellungen, z. B. Beglaubigungen.


Unsere Tätigkeit bezieht sich dabei vor allem auf folgende Rechtsgeschäfte:

  • Grundstücksrecht (insbesondere Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Grundstücks- und Hofübertragungen)
  • Erbrecht (insbesondere Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungen)
  • Familienrecht (insbesondere Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Adoptionen, Sorgeerklärungen)
  • Gesellschaftsrecht (insbesondere Gründung von GmbH´s, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen)

Da mit einer Beurkundung die notarielle Tätigkeit keineswegs abgeschlossen ist, kümmern wir uns auch um den Vollzug und die Umsetzung der Urkunden.