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Vollmacht in Zivilsachen

Sie möchten uns in einer neuen Angelegenheit mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserem Büro. Gern können Sie die oben stehende Vollmacht bereits ausdrucken und uns unterschrieben im Original zukommen lassen. Sofern Ihnen kein Drucker zur Verfügung steht, übersenden wir Ihnen die Vollmacht auch gern auf dem Briefwege.

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Strafprozessvollmacht

Sie möchten uns in einer strafrechtlichen Angelegenheit mit Ihrer Verteidigung beauftragen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserem Büro. Sobald wir geklärt haben, welcher Anwalt mit Ihrer Verteidigung befasst sein wird, können Sie die entsprechende oben stehende Strafprozessvollmacht ausdrucken und uns unterschrieben im Original zukommen lassen. Sofern Ihnen kein Drucker zur Verfügung steht, übersenden wir Ihnen die Vollmacht auch gern auf dem Briefwege.

Jetzt herunterladen (Reinhard Buxot und Katja Willenbring)

Jetzt herunterladen (Katharina Deitmers und Verena Tieke)


Beratungshilfe

Sie haben nicht die finanziellen Mittel, eine anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen?

Kein Problem. Beantragen Sie einfach mit oben stehendem Formular bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe. Das Gericht prüft, ob die finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben sind und erteilt Ihnen, wenn dem so ist, im Anschluss einen Beratungshilfeschein. Diesen können Sie uns im Original zukommen lassen. Nach Beendigung des Mandates können wir unsere Kosten dann mit der Staatskasse abrechnen.

Zu den weiteren Voraussetzungen der Beratungshilfe und den möglichen Erstattungsforderungen der Staatskasse berät Sie gern einer unserer Rechtsanwälte.

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Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfe

Sie haben nicht die finanziellen Mittel, ein Gerichtsverfahren zu führen?

Kein Problem. Wir beantragen für Sie mit oben stehendem Formular bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Staatskasse. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen uns dieses unterschieben und mit den entsprechenden Belegen versehen im Original zukommen.

Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen gegeben sind und erteilt Ihnen, wenn dem so ist, im Anschluss Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.

Zu den weiteren Voraussetzungen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe und den möglichen Erstattungsforderungen der Staatskasse berät Sie gern einer unserer Rechtsanwälte.

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